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Leergewicht im Fahrzeugschein: Feld G, Zuladung und Achslasten

Die kurze Antwort zuerst: Das Leergewicht deines Autos steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld G, dort heißt es amtlich „Masse des Fahrzeugs in Betrieb". Die zulässige Gesamtmasse findest du in den Feldern F.1 und F.2, und die Differenz aus beiden ist deine Zuladung. Klingt einfach, hat aber zwei Haken, an denen sich viele verrechnen: Im Leergewicht steckt bereits ein pauschaler Fahrer, und dein real gewogenes Auto ist fast immer schwerer als der Wert im Schein. Dieser Ratgeber erklärt die Gewichtsfelder komplett, zeigt die Zuladungsrechnung an einem Beispiel und erklärt, warum die Achslasten aus demselben Block über deine Felgenwahl entscheiden.

Hinweis: Dieser Ratgeber bezieht sich auf die deutsche Zulassungsbescheinigung. Verbindlich sind immer die Werte in deinen eigenen Papieren; bei Sonderaufbauten, Wohnmobilen und Importfahrzeugen können die Einträge abweichen.

1. Wo das Leergewicht steht und was es enthält

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, ausgegeben seit Oktober 2005) findest du das Leergewicht im Feld G. Der amtliche Begriff „Masse des Fahrzeugs in Betrieb" ist präziser als das Alltagswort, denn er beschreibt einen definierten Zustand: das fahrbereite Fahrzeug mit allen Betriebsstoffen, einem zu mindestens 90 Prozent gefüllten Tank und einer Pauschale von 75 Kilogramm für den Fahrer. Du selbst bist also rechnerisch schon an Bord, wenn du das Feld G liest.

Im alten grauen Fahrzeugschein steht das Leergewicht bei den Gewichtsangaben unter Ziffer 14, das zulässige Gesamtgewicht direkt darunter. Die Systematik ist dieselbe, nur die Feldbezeichnungen unterscheiden sich. Ein Detail beim Vergleich alter und neuer Papiere: Die Definition des Leergewichts wurde im Laufe der Jahre europäisch vereinheitlicht, ältere Einträge können deshalb ohne Fahrerpauschale oder mit anderem Tankfüllstand ermittelt worden sein. Wundere dich also nicht, wenn dasselbe Modell in einem alten Schein ein paar Dutzend Kilogramm leichter wirkt als im neuen Dokument; gerechnet wird immer mit dem Wert, der in deinen aktuellen Papieren steht.

Eine komplette Übersicht aller Felder beider Dokumentgenerationen findest du im Ratgeber Fahrzeugschein erklärt.

2. F.1 und F.2: die zulässige Gesamtmasse

Direkt über dem Leergewicht stehen zwei Felder, die oft verwechselt werden. F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse, also das, was Hersteller und Typgenehmigung dem Fahrzeug konstruktiv zugestehen. F.2 ist die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse, die davon abweichen kann, etwa wenn ein Fahrzeug bewusst abgelastet wurde, um in eine andere Führerschein- oder Gewichtsklasse zu fallen. Für deine Zuladungsrechnung im Alltag zählt F.2.

Abgelastete Fahrzeuge sind übrigens der häufigste Fall, in dem F.1 und F.2 auseinanderliegen: Der Transporter dürfte technisch mehr, ist aber auf 3,5 Tonnen eingetragen, damit er mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden darf. Umgekehrt lässt sich per Auflastung F.2 in Richtung F.1 anheben, was aber eine technische Änderung mit Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle ist.

3. Zuladung berechnen: die Rechnung mit dem 75-Kilo-Haken

Die Grundformel ist simpel: Zuladung = F.2 minus G. Ein Beispiel, als solches gekennzeichnet: Steht im Feld F.2 der Wert 2.000 und im Feld G der Wert 1.500, bleiben 500 Kilogramm für Insassen und Gepäck. Jetzt kommt der Haken: Weil im Feld G bereits 75 Kilogramm Fahrer stecken, darfst du dich selbst nicht noch einmal abziehen. Wiegt der Fahrer real 90 Kilogramm, kosten nur die 15 Kilogramm Differenz Zuladung, nicht die vollen 90.

Der zweite Haken heißt Sonderausstattung. Das Feld G beschreibt eine typgeprüfte Konfiguration, dein konkretes Auto trägt aber vielleicht Anhängerkupplung, Panoramadach, größere Räder und ein volles Bordwerkzeug. All das wiegt, und deshalb ist die ehrliche Antwort bei knappen Reserven immer die Fahrzeugwaage: einmal voll betankt wiegen, real rechnen. Eine Überladung ist kein Kavaliersdelikt, sondern wirkt direkt auf Bremsweg, Reifen und Fahrverhalten.

Wie schnell die Reserve schmilzt, zeigt ein zweites Beispiel, wieder als solches gekennzeichnet: 500 Kilogramm rechnerische Zuladung klingen komfortabel. Fährt aber eine vierköpfige Familie in den Urlaub, kosten drei Mitfahrer neben der Fahrerpauschale schnell 180 Kilogramm, vier Koffer und Kleinkram weitere 80, die Dachbox samt Inhalt 60, der Hund samt Box 40. Es bleiben gut 140 Kilogramm Rest, und die sind mit Getränkekisten, Campingausrüstung oder einem Fahrradträger samt Rädern schneller aufgebraucht, als man beim Packen denkt. Wer regelmäßig so fährt, sollte die Rechnung einmal ehrlich mit realen Gewichten machen statt mit Gefühl.

4. Achslasten: der Teil, der über deine Felgen entscheidet

Unter den Gesamtmassen stehen die Felder 7.1, 7.2 und 7.3 mit den technisch zulässigen maximalen Achslasten. Sie verteilen die Gesamtmasse auf die Achsen, und genau hier wird der Gewichtsblock für Räder interessant: Aus der Achslast ergibt sich die Radlast, also die Last, die ein einzelnes Rad tragen können muss. Als Faustrechnung ist das die halbe Achslast; steht im Feld 7.1 also beispielhaft 1.200, muss jedes Vorderrad 600 Kilogramm tragen können.

Im alten grauen Fahrzeugschein stehen die Achslasten übrigens unter Ziffer 16, direkt bei den übrigen Gewichten. Jede Felge hat eine geprüfte Traglast, und die muss mindestens der Radlast deines Fahrzeugs entsprechen. Wie du das sauber nachrechnest, inklusive der Sonderfälle, zeigt unser Leitfaden zur Felgen-Traglast. Dasselbe Prinzip gilt für Reifen über den Lastindex, den wir samt Tabelle im Ratgeber Lastindex und Traglast aufgeschlüsselt haben. Wer schwere SUV, Pick-ups oder voll beladene Transporter fährt, sollte diese Werte vor jedem Felgenkauf prüfen, denn eine optisch passende Felge mit zu geringer Traglast scheitert spätestens bei der Begutachtung.

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5. Wohnmobile und Camper: wo die Rechnung eng wird

Nirgendwo ist der Gewichtsblock so entscheidend wie bei Wohnmobilen und ausgebauten Campern. Viele Fahrzeuge sind auf 3,5 Tonnen zugelassen, damit sie mit dem gewohnten Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen, und genau diese Grenze macht die Zuladung knapp: Ausbau, Möbel, Technik und Wassertanks stecken zwar teilweise schon im Feld G, aber gefüllte Frisch- und Abwassertanks, Gasflaschen, Vorräte, Fahrräder und zwei Personen summieren sich schnell auf mehrere hundert Kilogramm. Ein Wiegetermin voll gerüstet, so wie du wirklich losfährst, ist hier keine Kür, sondern die einzige belastbare Auskunft.

Wird es dauerhaft zu eng, gibt es zwei saubere Wege: konsequent leichter packen, oder die Auflastung, also das Anheben von F.2 in Richtung der technischen Grenze F.1, sofern Fahrwerk, Reifen und Räder das hergeben. Das ist eine technische Änderung mit Abnahme und wirkt auf die ganze Kette, denn mit der höheren Gesamtmasse steigen auch die Anforderungen an die Traglast von Reifen und Felgen. Umgekehrt kann eine Ablastung sinnvoll sein, wenn ein Fahrzeug unter eine Führerschein- oder Mautgrenze rutschen soll; sie schrumpft dann eben auch die erlaubte Zuladung.

6. Anhängelast und Stützlast: der Rest des Gewichtsblocks

Der Vollständigkeit halber gehören noch drei Felder in den Überblick. O.1 nennt die zulässige Anhängelast gebremst, O.2 die ungebremste Variante, und das Feld 13 die Stützlast, also das Gewicht, das senkrecht auf der Kupplung lasten darf. Wichtig für Gespannfahrer: Auch hier gilt das Zusammenspiel mit den Achslasten, denn die Stützlast drückt auf die Hinterachse und schmälert dort die Reserve. Wer regelmäßig mit vollem Kofferraum und Anhänger fährt, hat die Hinterachslast schneller erreicht, als das Bauchgefühl vermutet.

7. Häufige Verwechslungen kurz geklärt

Leergewicht gegen Leermasse: Alltagssprachlich dasselbe; das Feld G meint immer die definierte „Masse in Betrieb" inklusive Fahrerpauschale und Betriebsstoffen.

Zulässige Gesamtmasse gegen tatsächliches Gewicht: F.2 ist eine Grenze, kein Messwert. Was dein Auto heute wiegt, weiß nur die Waage.

Summe der Achslasten gegen Gesamtmasse: Addierst du 7.1 und 7.2, kommt meist mehr heraus als F.2. Das ist kein Fehler, sondern konstruktive Reserve: Die Achsen dürfen einzeln mehr tragen, damit ungleiche Beladung (voller Kofferraum, Stützlast) abgefangen wird. Es gelten aber beide Grenzen gleichzeitig, du darfst also weder eine einzelne Achse noch die Gesamtmasse überschreiten.

Gewichtsfelder gegen Schlüsselnummern: Die Gewichte beschreiben, was dein Fahrzeug tragen darf; welche Felgen-Gutachten überhaupt für dein Fahrzeug gelten, entscheidet der Typ, den du über HSN und TSN identifizierst. Wie das geht, steht im Ratgeber HSN und TSN finden.

FAQ zum Leergewicht im Fahrzeugschein

Wo steht das Leergewicht im Fahrzeugschein?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld G („Masse des Fahrzeugs in Betrieb"). Im alten grauen Fahrzeugschein steht es bei den Gewichtsangaben unter Ziffer 14.

Ist der Fahrer im Leergewicht enthalten?

Ja, mit einer Pauschale von 75 Kilogramm, dazu alle Betriebsstoffe und ein zu mindestens 90 Prozent gefüllter Tank. Bei der Zuladungsrechnung darfst du dich deshalb nicht doppelt abziehen.

Wie berechne ich die Zuladung?

Zulässige Gesamtmasse (Feld F.2) minus Leergewicht (Feld G). Beachte, dass Sonderausstattung das reale Gewicht erhöht; bei knappen Reserven hilft nur das Wiegen des vollgetankten Fahrzeugs.

Was haben die Gewichtsangaben mit Felgen zu tun?

Aus den Achslasten (Felder 7.1 bis 7.3) ergibt sich die Radlast, und die geprüfte Traglast einer Felge muss mindestens dieser Radlast entsprechen. Halbe Achslast als Faustwert, Details im Traglast-Leitfaden.

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