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Fahrzeugschein erklärt: alle Felder, HSN/TSN, PS & Reifengröße

Artur Hoffmann |

Der Fahrzeugschein – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I – steckt voller Codes und Abkürzungen, die auf den ersten Blick verwirren. Dabei findest du hier alle wichtigen Daten deines Fahrzeugs: von der HSN/TSN über PS und kW bis zur ab Werk zugelassenen Reifengröße. Gerade beim Felgen- und Reifenkauf ist der Schein deine wichtigste Quelle. In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir jedes relevante Feld – verständlich und mit Praxisbezug.

1. Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I?

Beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Seit dem 1. Oktober 2005 heißt der frühere Fahrzeugschein offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I (kurz ZB I). Im Alltag hat sich der alte Name aber gehalten – wenn jemand vom „Fahrzeugschein“ spricht, ist praktisch immer die ZB I gemeint. Sie muss beim Fahren mitgeführt werden und enthält die technischen Daten sowie die Zulassungsdaten des Fahrzeugs.

Fahrzeugschein vs. Fahrzeugbrief

Nicht zu verwechseln ist die ZB I mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Der Unterschied:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): wird im Fahrzeug mitgeführt, enthält die technischen Daten – das ist der Schein, den du beim Felgenkauf brauchst.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): der Eigentumsnachweis, den du zu Hause aufbewahrst und beim Verkauf benötigst.

2. Die wichtigsten Felder im Überblick

Die Felder der ZB I sind EU-weit einheitlich mit Buchstaben und Ziffern (Codes) gekennzeichnet. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten auf einen Blick:

Feld / Code Bedeutung
A Amtliches Kennzeichen
B Datum der Erstzulassung
2.1 Herstellerschlüsselnummer (HSN)
2.2 Typschlüsselnummer (TSN)
3 / E Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
D.1 / D.2 / D.3 Marke / Typ, Variante, Version / Handelsbezeichnung
G Masse in fahrbereitem Zustand (Leergewicht)
F.1 / F.2 Technisch zulässige / zulässige Gesamtmasse
J Fahrzeugklasse
P.1 Hubraum (cm³)
P.2 Nennleistung (kW)
P.3 Kraftstoffart
7.1 / 8.1 Zulässige Achslasten (technisch / im Betrieb)
K Nummer der Typgenehmigung
Q Leistungsgewicht (kW/kg)
S.1 Anzahl der Sitzplätze
T Höchstgeschwindigkeit (km/h)
V.7 / V.9 CO₂-Wert / Emissionsklasse
15.1 / 15.2 Bereifung (zulässige Reifengrößen)
22 Bemerkungen und Ausnahmen

Nicht jedes Feld ist für jeden relevant. Für den Felgen- und Reifenkauf konzentrierst du dich vor allem auf die Felder 2.1/2.2 (HSN/TSN), 15 (Reifengröße) und die Massen/Achslasten (F und 7/8). Die restlichen Felder betreffen Motor, Umwelt und Zulassung.

3. HSN und TSN: die Schlüsselnummern (Feld 2.1 und 2.2)

Die Schlüsselnummern sind für den Felgenkauf das Wichtigste im ganzen Schein – mit ihnen lässt sich dein Fahrzeug eindeutig identifizieren:

  • HSN (Herstellerschlüsselnummer): vierstellige Zahl in Feld 2.1. Sie steht für den Fahrzeughersteller (z. B. eine bestimmte Nummer für Volkswagen).
  • TSN (Typschlüsselnummer): dreistellige Buchstaben-/Ziffernkombination in Feld 2.2. Sie bezeichnet den konkreten Fahrzeugtyp inklusive Variante und Version.

Zusammen (HSN + TSN) identifizieren sie dein Fahrzeug so genau, dass sich daraus ableiten lässt, welche Felgen und Reifen freigegeben sind. Genau deshalb fragen Felgen-Shops und die ABE-Listen nach diesen Nummern. In älteren Fahrzeugscheinen findest du die HSN unter „zu 2“ und die TSN unter „zu 3“.

Warum HSN/TSN für die Felgensuche entscheidend ist

Jede Felge mit ABE hat eine Liste der freigegebenen Fahrzeuge – und diese Liste basiert auf HSN/TSN. Gibst du deine Schlüsselnummern an, lässt sich sofort prüfen, ob eine Felge eintragungsfrei auf dein Fahrzeug passt. Das erspart dir im Idealfall den Weg zur Prüfstelle. Grundlagen dazu findest du im Ratgeber KBA-Nummer bei Felgen.

Ein Beispiel: Zwei Fahrzeuge desselben Modells können je nach Motorisierung, Baujahr und Ausstattung unterschiedliche TSN haben – und damit unterschiedliche Felgen-Freigaben. Genau deshalb reicht es nicht, nur „VW Golf“ anzugeben; erst HSN und TSN machen die Zuordnung eindeutig. Die Schlüsselnummern findest du übrigens ausschließlich im Fahrzeugschein (ZB I) – nicht am Fahrzeug selbst. Halte den Schein beim Felgenkauf also bereit.

4. PS und kW im Fahrzeugschein (Feld P.2)

Die Motorleistung steht in Feld P.2 – allerdings in Kilowatt (kW), nicht in PS. Umrechnen kannst du ganz einfach:

  • kW in PS: kW × 1,36 (genauer: × 1,35962)
  • PS in kW: PS ÷ 1,36

Beispiel: 110 kW entsprechen rund 150 PS. Die PS-Angabe selbst steht nicht im Schein – du rechnest sie aus der kW-Zahl in Feld P.2 aus. Der zugehörige Hubraum in cm³ steht in Feld P.1, die Kraftstoffart in Feld P.3.

5. Leergewicht und Gesamtmasse (Feld G, F.1, F.2)

Das Leergewicht – offiziell „Masse des in fahrbereitem Zustand befindlichen Fahrzeugs“ – steht in Feld G. Die Gesamtmasse findest du getrennt:

  • Feld F.1: technisch zulässige Gesamtmasse.
  • Feld F.2: im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse.

Diese Werte sind beim Felgenkauf indirekt wichtig: Aus der zulässigen Achslast ergibt sich, welche Tragfähigkeit Felge und Reifen mindestens haben müssen – gerade bei schweren Fahrzeugen, SUV und Transportern. Mehr dazu im Ratgeber Lastindex bei Reifen.

Achslasten (Feld 7 und 8)

Neben der Gesamtmasse nennt der Schein die zulässigen Achslasten je Achse: Die technisch zulässigen Werte stehen in den Feldern 7.1, 7.2 (usw.), die im Betrieb zulässigen in 8.1, 8.2. Diese Angaben sind für Reifen und Felgen besonders aussagekräftig: Teilst du die zulässige Achslast durch zwei, erhältst du die Last pro Rad – und daraus die mindestens nötige Tragfähigkeit von Reifen und Felge. Gerade bei Transportern und Wohnmobilen mit hoher Hinterachslast ist das der entscheidende Wert bei der Rad-Reifen-Wahl.

6. Erstzulassung und Baujahr (Feld B)

In Feld B steht das Datum der Erstzulassung. Wichtig: Das ist nicht zwingend das Baujahr – ein Fahrzeug kann etwas vor der Erstzulassung gebaut worden sein. Ein separates „Baujahr“ ist im Fahrzeugschein nicht ausgewiesen; als Orientierung dient die Erstzulassung. Das genaue Produktionsdatum lässt sich nur über die FIN beim Hersteller ermitteln.

7. Reifengröße im Fahrzeugschein (Feld 15)

Für Reifen und Felgen ist Feld 15 (mit den Unterfeldern 15.1, 15.2, teils 15.3) besonders wichtig: Hier stehen die ab Werk zulässigen Bereifungen inklusive Reifengröße sowie Trag- und Geschwindigkeitsindex. Eine typische Angabe sieht so aus:

205/55 R16 91V – dabei bedeutet 205 die Reifenbreite in mm, 55 den Querschnitt, R die Radialbauweise, 16 den Zolldurchmesser, 91 den Lastindex und V den Geschwindigkeitsindex.

Häufig sind in Feld 15 mehrere Größen gelistet (15.1, 15.2, teils 15.3) – etwa eine schmalere Winter- und eine breitere Sommerdimension. Alle dort genannten Größen darfst du ohne weitere Eintragung fahren. Steht deine Wunschgröße nicht im Schein, ist sie deshalb aber nicht automatisch verboten: Die ABE oder das Teilegutachten der Felge kann weitere Kombinationen freigeben.

Nicht jede zulässige Größe muss also im Schein stehen. Wie Felgenbreite und Reifenbreite zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Felgenbreite und Reifenbreite; die Bedeutung der Einpresstiefe und des Lochkreises in den jeweiligen Guides.

8. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, Feld E)

Die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, umgangssprachlich Fahrgestellnummer) ist ein 17-stelliger Code, der jedes Fahrzeug weltweit eindeutig kennzeichnet. Sie steht in Feld E (und zusätzlich als Feld 3). Über die FIN lassen sich beim Hersteller exakte Ausstattungs- und Produktionsdaten ermitteln. Sie ist auch am Fahrzeug selbst eingeprägt.

9. Weitere häufig gesuchte Felder

  • Fahrzeugklasse (Feld J): z. B. M1 für Pkw, N1 für leichte Nutzfahrzeuge.
  • Marke, Typ, Handelsbezeichnung (D.1/D.2/D.3): Hersteller und Modellbezeichnung im Klartext.
  • Bemerkungen und Ausnahmen (Feld 22): Hier stehen eingetragene Änderungen – etwa nachträglich zugelassene Felgen mit Auflagen.

10. Neuer und alter Fahrzeugschein

Fahrzeuge, die vor Oktober 2005 zugelassen wurden, haben oft noch den alten Fahrzeugschein (sofern nicht zwischenzeitlich getauscht). Inhaltlich sind dieselben Daten enthalten, nur Aufbau und Feldbezeichnungen unterscheiden sich:

  • Im alten Schein steht die HSN unter „zu 2“ und die TSN unter „zu 3“; die Felder tragen keine EU-Codes.
  • In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Felder EU-einheitlich mit Buchstaben/Ziffern codiert (z. B. 2.1, 2.2, P.2, G).

Beim Felgenkauf führen beide zum Ziel – du musst nur wissen, wo HSN/TSN und Reifengröße jeweils stehen. Wird ein altes Dokument neu ausgestellt (z. B. bei Halterwechsel oder Verlust), erhältst du automatisch die neue Zulassungsbescheinigung.

11. Fahrzeugschein verloren oder Halterwechsel

Ist der Fahrzeugschein verloren oder gestohlen, stellt die Zulassungsstelle gegen Vorlage von Ausweis und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eine Ersatz-ZB I aus. Bei einem Halterwechsel oder Umzug werden die Halterdaten aktualisiert; die technischen Daten (und damit HSN/TSN, Reifengröße) bleiben unverändert. Wichtig: Führe den Schein stets im Original mit – eine Kopie reicht bei einer Kontrolle nicht aus.

12. So findest du mit dem Fahrzeugschein die passenden Felgen

Für den Felgenkauf brauchst du vor allem drei Angaben aus deinem Schein:

  1. HSN/TSN (Feld 2.1 und 2.2) – damit lässt sich prüfen, welche Felgen freigegeben sind.
  2. Reifengröße (Feld 15) – als Ausgangspunkt für passende Rad-Reifen-Kombinationen.
  3. Gesamtmasse/Achslast (Feld F) – für die nötige Tragfähigkeit.

Mit diesen Daten findest du im zrshop schnell Felgen und Kompletträder, die zu deinem Fahrzeug passen – im Idealfall mit ABE, sodass keine Eintragung nötig ist. Ist eine Kombination nicht ab Werk freigegeben, hilft der Ratgeber Felgen eintragen lassen weiter.

Zusammengefasst: Der Fahrzeugschein wirkt kompliziert, ist aber schnell entschlüsselt, wenn man die wichtigsten Felder kennt. Für Reifen und Felgen zählen vor allem HSN/TSN, die Reifengröße und die zulässigen Massen. Wer diese drei Angaben zur Hand hat, findet passende Räder ohne böse Überraschungen – und weiß sofort, ob eine Eintragung nötig ist oder nicht.

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FAQ: Häufige Fragen zum Fahrzeugschein

Wo finde ich HSN und TSN im Fahrzeugschein?

Die HSN (Herstellerschlüsselnummer) steht in Feld 2.1, die TSN (Typschlüsselnummer) in Feld 2.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. In älteren Fahrzeugscheinen findest du die HSN unter „zu 2“ und die TSN unter „zu 3“.

Wo steht die Leistung (PS) im Fahrzeugschein?

Die Nennleistung steht in Feld P.2, allerdings in Kilowatt (kW). Die PS-Zahl rechnest du mit kW × 1,36 aus – 110 kW entsprechen also rund 150 PS. Eine direkte PS-Angabe gibt es im Schein nicht.

Wo steht der Hubraum im Fahrzeugschein?

Der Hubraum in Kubikzentimetern (cm³) steht in Feld P.1. Die Kraftstoffart findest du direkt darunter in Feld P.3.

Wo steht das Leergewicht?

Das Leergewicht – die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand – steht in Feld G. Die zulässige Gesamtmasse steht getrennt in den Feldern F.1 und F.2.

Ist die Erstzulassung dasselbe wie das Baujahr?

Nicht unbedingt. Feld B nennt das Datum der Erstzulassung; das Baujahr kann etwas früher liegen. Ein eigenes Baujahr steht nicht im Schein – das genaue Produktionsdatum lässt sich nur über die FIN beim Hersteller ermitteln.

Welche Reifengröße darf ich fahren?

Die ab Werk zulässigen Reifengrößen stehen in Feld 15 (15.1, 15.2). Zusätzliche Größen kann die ABE oder das Gutachten der Felge freigeben. Wichtig sind neben der Breite auch Lastindex und Geschwindigkeitsindex.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird im Fahrzeug mitgeführt und enthält die technischen Daten. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Eigentumsnachweis und wird zu Hause aufbewahrt.

Was ist die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein?

Mit „Schlüsselnummer“ sind in der Regel HSN und TSN gemeint – die Hersteller- und die Typschlüsselnummer in den Feldern 2.1 und 2.2. Zusammen identifizieren sie dein Fahrzeug eindeutig und sind der Schlüssel, um passende Felgen zu finden.

Was bedeutet Feld 22 im Fahrzeugschein?

In Feld 22 stehen „Bemerkungen und Ausnahmen“ – also eingetragene Änderungen am Fahrzeug. Dazu gehören zum Beispiel nachträglich zugelassene Felgen mit den zugehörigen Auflagen. Ein Blick in dieses Feld zeigt, welche Umbauten bereits eingetragen sind.

Kann ich mit dem Fahrzeugschein Felgen bestellen?

Ja. Mit HSN/TSN (Feld 2.1/2.2) lässt sich prüfen, welche Felgen für dein Fahrzeug freigegeben sind, und die Reifengröße (Feld 15) dient als Ausgangspunkt für passende Kombinationen. Damit findest du schnell Felgen und Kompletträder, die zu deinem Fahrzeug passen.


Quellen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • EU-einheitliche Codierung der Felder (harmonisierte Gemeinschaftscodes) der Zulassungsbescheinigung
  • Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Schlüsselnummern HSN/TSN